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© Naturfreunde Schweiz, einzelne Bilder direkt mit Copyrights versehen
Haftungsausschluss
Rechtliche Gliederung
Naturfreundehäuser Schweiz (nfh+ch) ist Teil der Naturfreunde Schweiz NFS, ein Verein nach Art. 60ff ZGB. Die angeschlossenen Mitgliedshäuser respektive ihre Trägerschaften ihrerseits firmieren ebenfalls als eigenständige juristische Personen. Nachfolgend umfasst der Begriff nfh+ch ebenfalls die angeschlossenen Mitgliedshäuser. Für die Inhalte der einzelnen Häuserseiten sind ausschliesslich die Betreibenden der Häuser verantwortlich.
Unter „Präsidium“ ist die Trägerschaft / der Rechtsträger des Naturfreundehauses aufgeführt.
Kein bindendes Angebot
Grundsätzlich ist kein Element auf der Website oder in E-Mails von nfh+ch ein bindendes Angebot an eine Besucherin oder einen Besucher der Website resp. an die Leserin oder den Leser von Marketing-E-Mails. Wenn nfh+ch eine Einladung zur Offertstellung oder ausnahmsweise ein bindendes Angebot über die Website oder über Marketing-E-Mails machen will, so erklärt nfh+ch dies klar und unmissverständlich. Bei Zweifel müssen Interessierte davon ausgehen, dass nfh+ch kein bindendes Angebot machen will.
Zur Haftung
nfh+ch lehnt jegliche Haftung ab, für Informationen, die von oder über die Website oder in Marketing-E-Mails von nfh+ch abrufbar sind. Davon ausgenommen sind nur Informationen, die mit einem entsprechenden Vermerk betreffend der Urheberschaft von nfh+ch gekennzeichnet sind oder offensichtlich von nfh+ch stammen. nfh+ch übt keine Kontrolle über Informationen aus, die insbesondere auf externen Servern, auf Servern mit Publikumszugang, Usenet Newsservern, Diskussionsforen, Chaträumen usw. gespeichert sind. Die auf der Websiten von nfh+ch enthaltenen Informationen können jederzeit ändern. Wir können weder zusichern, dass diese Informationen vollständig noch, dass sie aktuell sind. Ihre Verwendung erfolgt auf das Risiko der Besucherinnen und Besucher.
Zum Urheberrecht
Es ist davon auszugehen, dass die über die Website oder in Marketing-E-Mails von nfh+ch abrufbaren Informationen urheberrechtlich geschützt sind und deren gewerbliche Nutzung nur mit Zustimmung des Urhebers und gegen Vergütung erlaubt ist.
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Naturfreundehaus Schauenburg
Das Naturfreundehaus Schauenburg ist ein Betrieb der Naturfreundesektion Biberist. Die vorliegenden AGB gelten ausschliesslich für die Reservationsanfragen und Reservationen beim Naturfreundehaus Schauenburg.
1. Vertragsabschluss (Reservationsbestätigung) und Zahlung
Der Vertrag wird unmittelbar und ausschliesslich zwischen der buchenden Person (Gast) und dem NF-Haus Schauenburg abgeschlossen. Dies erfolgt mit einem schriftlicher Vertrag. Dieser ist innert der angegeben Frist nach Erhalt unterzeichnet an die Reservationsstelle zurückzusenden. Ansonsten wird die Reservation hinfällig. In Ausnahmefällen erfolgt eine Reservationsbestätigung via E-Mail
Die verbindlichen Preise unserer Leistungen werden auf den eigenen Internetseiten publiziert.
2. Vorauszahlung
Das NF-Haus Schauenburg ist berechtigt, zur Sicherstellung der Buchung eine Vorauszahlung zu verlangen. Wird eine Vorauszahlung verlangt, ist diese bis zum angegebenen Verfalldatum zu leisten.
3. Annullationen und Umbuchungen
30-10Tage vor Anreise 50% der gebuchten Leistung, 9-3 Tage vor Anreise 80% der gebuchten Leistung. Bei Nichterscheinen 100%. Eine Annullierungskosten-Versicherung wird empfohlen.
Bei grösseren Gruppen ist das NF-Haus Schauenburg befugt, eine abweichende Regelung zu vereinbaren. Diese wird im Vertrag festgehalten.
Massgebend zur Berechnung des Annullationsdatums ist das Eintreffen der schriftlichen Erklärung bei der Reservationsstelle. Diese gilt erst als erfolgt, wenn eine entsprechende Bestätigung durch die Reservationsstelle vorliegt.
4. Reisebeschränkungen zufolge äusseren Ereignissen
Die Reisenden sind verpflichtet, sich selbständig über geltende aktuelle Reiserestriktionen zu informieren. Kann der Gast (bzw. Gästegruppe) nicht anreisen, da die Ausreise aus seinem Land oder die Einreise in die Schweiz nicht möglich ist, sind keine Annullierungskosten geschuldet. Die Beweislast für vorgenannte Reisebeschränkungen liegt beim Gast (bzw. Gästegruppe).
Bei Annullationen oder Umbuchungen aufgrund behördlicher Interventionen gelten die Annullationsbedingungen gemäss Ziff. 3.
5. Schadenersatzpflicht und Haftung
Die Ansprüche müssen umgehend, spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Rückkehr, schriftlich bei der Reservationsstelle geltend gemacht werden. Das NF-Haus haftet gegenüber dem Gast nicht, wenn die Nichterfüllung oder nicht gehörige Erfüllung des Vertrags auf Versäumnisse des Gastes, auf unvorhersehbare und unabwendbare Versäumnisse Dritter oder auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.
Vom Gast verursachte Schäden werden zu Wiederbeschaffungskosten (Neupreis plus Beschaffungskosten) verrechnet. Entsprechende Forderungen sind bis 14 Tage nach Rechnungsstellung zu begleichen.
6. Benützung der Schlafräume/Zimmer
Die zugewiesenen Schlafräume und Zimmer sind durch den Gast mit grösster Sorgfalt zu benützen und zu behandeln. Es darf nur durch die Anzahl Personen (einschliesslich Kinder) benützt bzw. belegt werden, welche in der durch den Gast angenommenen Vertrag angegeben ist.
Für allfällige Schäden haftet der Gast, ausser er kann nachweisen, dass diese ohne sein Verschulden (bzw. Verschulden von Mitbenützern) entstanden sind. Schäden sind unverzüglich dem Hauswart zu melden.
7. Datenschutz
Für das NF-Haus Schauenburg hat die Wahrung der Privatsphäre des Gastes hohe Priorität. Das NF-Haus Schauenburg ist bestrebt, diesem ein Höchstmass an Datenschutz und Sicherheit zu garantieren. Die im Rahmen der Buchung erfassten persönlichen Angaben (z.B. Name, E-Mail-Adresse etc.) werden von der Reservationsstelle gespeichert und zur korrekten Abwicklung von Reservation, Buchung und Aufenthalt in dem NF-Haus Schauenburg sowie zu Marketing- und Statistikzwecken verwendet. Persönlichen Angaben werden dabei vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
8. Gepäck
Das NF-Haus Schauenburg haftet für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Mitarbeiter. Soweit das NF-Haus Schauenburg für Dritte einzustehen hat, haftet es nur, wenn ein Verschulden vorliegt. Die Haftung des NF-Hauses Schauenburg wird ausdrücklich auf die Leistungen der Betriebshaftpflicht-Versicherung begrenzt, eine darüberhinausgehende Haftung wird ausdrücklich ausgeschlossen. Eine Haftung für Wertsachen übernimmt das NF-Haus Schauenburg nicht. Eine Haftung für Schäden, die durch Störung oder Unterbrechung des Hostelbetriebes oder durch höhere Gewalt, Streik, Aufruhr, Krieg, Naturereignisse, Feuer etc. verursacht werden, wird ausgeschlossen.
9. Keine Haftung bei Schädlingen in der Beherbergung
Schädlinge in der Beherbergung kommen auch in der Schweizer Parahotellerie vor. Um einem Schädlingsbefall vorzubeugen oder entgegenzuwirken, werden regelmässige Reinigungen und Kontrollen vorgenommen. Jegliche Haftung des NF-Hauses Schauenburg für Reisegepäck, Fahrzeug oder Gesundheitskosten u.a. im Zusammenhang mit Schädlingen wird abgelehnt.
10. Haustiere
Haustiere dürfen nur nach Absprache mit der Reservationsstelle mitgenommen werden. Diese sind in den Schlafräumen/Zimmern nicht erlaubt. Der Halter hat für allfällige durch das Tier verursachte Schäden am Haus aufzukommen.
11. Gerichtsstand
Für alle unter diesen AGB mit dem NF-Haus Schauenburg abgeschlossenen Verträgen ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus solchen Verträgen ist Solothurn.