Preise / Hausordnung
| Bis 9 Personen | NF-Mitglieder 1 oder 2 Nächte | NF-Mitglieder ab 3 Nächten | Nichtmitglieder 1 oder 2 Nächte | Nichtmitglieder ab 3 Nächten |
|---|---|---|---|---|
| Erwachsene | CHF 16. — | CHF 14. — | CHF 25. — | CHF 24. — |
| Kinder 6-17 Jahre | CHF 13. — | CHF 11. — | CHF 19. — | CHF 17. — |
| Ab 10 Personen | NF-Mitglieder 1 oder 2 Nächte | NF-Mitglieder ab 3 Nächten | Nichtmitglieder 1 oder 2 Nächte | Nichtmitglieder ab 3 Nächten |
|---|---|---|---|---|
| Erwachsene | CHF 15. — | CHF 13. — | CHF 24. — | CHF 23. — |
| Kinder 6-17 Jahre | CHF 12. — | CHF 10. — | CHF 18. — | CHF 16. — |
| Ganzes Haus, 47 Personen, Pauschal pro Nacht (Alleinbenutzung) | CHF 1000 . — |
Die Haustaxe gilt für den Aufenthalt ab 14.00 Uhr am Anreise-, und bis 14.00 Uhr am Abreisetag. Bei Aufenthalt vor oder nach dieser Zeit wird eine Taxe für Tagesaufenthalter fällig
| Haustaxe für Tagesaufenthalter (Inklusive Küchenbenützung für Selbstkocher) | CHF 10 . — |
| Nebenkosten | |
|---|---|
| Dusche (Automat 6 Minuten) | CHF 1 . — |
| Miete von Leintuchschlafsäcken Duvet im Mehrbettzimmer (Auf Wunsch) | CHF 5 . — CH 10. — |
| Doppelzimmer Pro Bett und Nacht | CHF 45 . — |
| Wer die Getränke nicht vom Haus bezieht (Ausnahme von Wein) gilt auch bei Tagesaufenthalt | Pro Erwachsene Person und Nacht Fr. 5.— (gilt, nicht bei Lagerwochen) |
Die Mitgliedertaxe wird nur gegen Vorweisung des gültigen, persönlichen NFS-Ausweises gewährt. Dies gilt für Einzelpersonen, auch bei Sektionen, Schulen und anderen Gruppen. Der jeweilige Gruppenleiter hat alle Teilnehmer auf diese Bestimmung aufmerksam zu machen. Für Gruppen, Lager und Schulen gilt, dass 30 Tage vor Ankunft die genaue Teilnehmerzahl bekannt zu geben ist. Dabei gelten die folgenden Annulationsbedingungen: 30-10 Tage vor Anreise 50% der gebuchten Leistung, 9-3 Tage vor Anreise 80% der gebuchten Leistung. Bei Nichterscheinen 100%. Eine Annulierungskostenversicherung wird empfohlen.
Hausordnung
Das Naturfreundehaus Schauenburg ist ein freundliches, sauberes und gut eingerichtetes Ferienhaus. Sie werden sich hier zusammen mit anderen Gästen wohl fühlen. Damit das so bleibt, sind in unserem Haus folgende Regeln einzuhalten:
Hüttenwarte
Geben Ihnen gerne Auskunft über alles Wissenswerte und Gepflogenheiten. Seinen Anweisungen sind Folge zu leisten.
Aufenthaltsdauer
Das Haus kann am Anreisetag frühestens ab 14.00 Uhr bezogen werden, (Ausnahme an Haus-Arbeitstagen erst ab 17.00 Uhr) und dauert am Abreisetag bis um 14.00 Uhr. Wird das Haus früher bezogen oder später verlassen, wird eine Tagesaufenthaltstaxe fällig.
Parkieren
Der Parkplatz liegt 150 m unterhalb des Hauses. Die Zufahrt für Materiallieferung ist nur mit einem Allrad-Fahrzeug möglich. Pro Gruppe ist für ein Fahrzeug ein Parkplatz beim Haus.
Küche
Bei Selbstkochern ist es wichtig, dass diese immer gut gereinigt verlassen wird. Nach dem Kochen und Essen muss das Geschirr abgewaschen und weggeräumt werden. Das Putzen der Kochherde und Backöfen erachten wir als selbstverständlich.
Getränke/Esswaren
Die Getränke, wie Mineralwasser, Tee, Kaffee, Kakao, Bier, Most, sind von unserem Haus zu beziehen. Wer diese Getränke selbst mitbringt, bezahlt einen zusätzlichen Betrag beim Übernachten oder beim Tagesaufenthalt. Wein ist zu Restaurationspreisen auch im Haus erhältlich. Wir bieten Verpflegung an, nur in Absprache mit dem Hüttenwartteam kann auch selbst gekocht werden, Diese Regel gilt nicht für Lagerwochen oder Aufenthalte während der Woche
Schlafräume
Für Übernachtungen ist die Benützung von Schlafsäcken obligatorisch. Es können Leintuchschlafsäcke zu einem kleinen Unkostenbeitrag gemietet werden.
Reinigung
Zur Reinigung, die am Abreisetag bis 11.00 Uhr in den Schlafräumen abgeschlossen sein muss, gehört das Wechseln der Kopfkissenanzüge, die Bodenreinigung und die Reinigung der Toiletten im ganzen Haus.
Rauchen
Ist im ganzen Haus gemäss Gesundheitsgesetz nicht mehr erlaubt.
Abrechnung
Sie wird durch den Hüttenwart erstellt. Ist unter der Woche niemand anwesend, können im Aufenthaltsraum Einzahlungsscheine bezogen werden, oder der Betrag kann per Twint überwiesen oder ins Hüttenkässeli gelegt werden.
